Der Begriff Kreditereignis wird häufig auch als Credit Event bezeichnet. Dabei handelt es sich in der Regel um einen allgemeinen Schadensfall, welcher eintreten kann, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät und die Ansprüche des Gläubigers aus dem geschlossenen Kreditvertrag nicht mehr erfüllen kann. Diese Zahlungsschwierigkeiten können zum Beispiel durch eine Arbeitslosigkeit oder auch durch eine Insolvenz entstehen. Durch dieses Kreditereignis wird die Kreditforderung von dem Kreditinstitut aus über ein sogenanntes Kreditderivat handelbar gemacht. Dadurch trennt sich das jeweilige Kreditinstitut von dem Kreditvorgang und kann somit die Risiken des Kredits ausplatzieren. Die Verfahrensweisen, die klären, wie bei dem Eintreten eines Kreditereignisses zu verfahren ist, werden in der Regel im Kreditvertrag festgehalten. Durch diese Regelungen zu dem Kreditereignis kann so zum Beispiel vereinbart werden, dass der Käufer von einem Kreditderivat eine Auszahlung einer Prämie oder auch einen anderen Barausgleich erhält. Der Käufer des Kreditderivates wird auch häufig als Anleger bezeichnet.
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