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Kredite Sicherstellung

Im privaten Umfeld kann man einen Kredit aufnehmen, wo eine Sicherstellung oft entfällt bzw. nur als formlose Vereinbarung gegeben wird. Die Form von Sicherstellung ist bei Kreditinstituten wesentlich genauer definiert und rechtlich abgesichert. Im Regelfall verlangen Banken bzw. Sparkassen eine Sicherstellung der aufgenommenen bzw. noch aushaftenden Summe in einer der folgenden Formen:

  • Wechsel auf den aushaftenden Kreditbetrag
  • Hypothek oder Grundschuld auf Grundstücke, Betriebsanlagen, Bauwerke bzw. Teilen davon
  • Recht auf Pfändung von Einkommensteilen oder den durch Kreditverwendung erwarteten Gewinn
  • bei Privatkrediten: einen Bürgen (meist der Ehepartner) und eine Lebensversicherung
  • sonstige Vereinbarungen.

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