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Kreditbetrug

Nach § 256 StGB stellt der Kreditbetrug eine strafbare Handlung dar. Der Paragraf wurde 1986 den Betrugsdelikten hinzugefügt, damit ein Kreditbetrug bereits in der Planungsphase rechtlich abgewehrt werden kann. Kreditinstitute (Banken) koppeln die Vergabe von Krediten an strenge Bedingungen, denn sie wollen sichergehen, dass sie ihr Geld wieder zurückerhalten. Diese Hürden versuchen Straftäter zu umgehen, indem sie falsche Angaben machen. Nicht nur Name und Adresse werden gefälscht, auch falsche Einkommensnachweise oder falsche Sicherheiten wie Grundstücke können vorgewiesen werden. Sie bereiten dabei den Kreditbetrug oft sehr geschickt vor, um die Geldgeber in Sicherheit zu wiegen. So muss es sich nicht einmal um besonders hohe Summen handeln, die der Straftäter bei seinem Kreditbetrug beantragt, im Gegenteil: Gerade die niedrigen Summen wirken oft weniger auffällig. Da bei einem Kredit oft Wochen zwischen Auszahlung des Betrags und der ersten Rückzahlungsrate vergehen, erhalten Kreditbetrüger einen Vorsprung, den sie für Flucht oder Verschleierung nutzen können.

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