Der Begriff der Kredit-Konsolidierung bezeichnet die Maßnahmen eines Kreditinstitutes, welche bei den ausbleibenden Tilgungsraten getroffen werden. Mit der Kredit-Konsolidierung soll so der Verlust für das jeweilige Kreditinstitut vermindert werden. Im ersten Schritt wird das Kreditinstitut in der Regel von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Damit wird für den Kreditnehmer, welcher die Raten nicht in den vereinbarten Intervallen bezahlt hat, die Restsumme aus dem aufgenommenen Kredit vorzeitig fällig. Sollte der Kreditnehmer dieser neuen Vereinbarung zur restlichen Zahlung des Kredites nicht nachkommen, so wird das Kreditinstitut die vorhandenen Sicherheiten verwerten. Der Erlös aus dieser Verwertung wird dazu genutzt, den Kreditbetrag zurück zu erhalten. Sollte der Kreditnehmer über keine Sicherheiten verfügen, wird das Kreditinstitut im Rahmen der Kreditkonsolidierung ein gerichtliches Verfahren anstreben, um einen vollstreckbaren Titel zu erwerben. Dieser führt anschließend zur Zwangsvollstreckung. Durch den Gerichtsvollzieher erhält der säumige Kreditnehmer eine erneute Frist zur Zahlung des Kredites, bis eine Pfändung vorgenommen wird.
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