Mit dem Begriff Konsortialkredit wird ein syndizierter Kredit bezeichnet. Dieser ist auch häufig unter dem Begriff Metakredit bekannt. Bei einem Konsortialkredit handelt es sich stets um einen Großkredit. Von einem Großkredit wird in diesem Zusammenhang gesprochen, wenn die Summe des beantragten Kredites 10% des haftenden Eigenkapitals, kurz HEK, des beauftragten Kreditinstitutes übersteigt. Dadurch kann ein Kreditinstitut alleine den Konsortialkredit nicht vergeben. Die gesetzlichen Bestimmungen zu der Vergabe eines Großkredites werden in dem Kreditwesengesetz, kurz KWG, geregelt. Der Konsortialkredit wird aufgrund der Höhe der Kreditsumme von einem Bankenkonsortium gewährt. Dies bedeutet, dass dem Kreditnehmer der Kredit von mehreren Kreditinstituten zugleich gewährt wird. Durch diesen gemeinschaftlich vergebenen Kredit wird das Gesamtrisiko für die Vergabe des Kredites auf das kreditgebende Bankenkonsortium verteilt. Zu den Kreditrisiken, die dadurch verteilt und somit minimiert werden können, zählt vor allem das Ausfallrisiko. Dieses Bankenkonsortium für die Vergabe des Konsortialkredites setzt sich dabei aus mindestens zwei Kreditinstituten zusammen.
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