Ein Konkurs bezeichnet die letzte Möglichkeit für ein zahlungsunfähiges Unternehmen, die Herbeiführung einer Entschuldung vorzunehmen. Der Schuldner oder einer seiner Gläubiger meldet die Insolvenz beim jeweiligen zuständigen Gericht an (beantragt die Eröffnung eines Konkursverfahrens). Das kann auf bloßem Verdacht oder in Kenntnis einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners geschehen oder wenn Zahlungsunfähigkeit zu erwarten ist und entsprechende Verbindlichkeiten nicht getilgt werden können. Während der Durchführung eines gerichtlichen Konkursverfahrens soll neben der Herbeiführung einer Entschuldung auch eine Gläubigerbefriedigung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzen und Vermögen erfolgen. Kann die Konkursmasse die Gläubiger nicht befriedigen, kann der Konkurs unter anderem mit einer Erklärung des Schuldners abgeschlossen werden, die eine Abführung allen pfändbaren zukünftigen Einkommens an die Gläubiger vorsieht. Der Schuldner kann selbst einen Zahlungsplan vorschlagen, indem er Ratenzahlung anbietet (für eine bestimmte Summe) und Gläubiger beim Konkurs ihrer bisherigen Geschäftspartner auf einen Anteil ihrer Ansprüche oder auf die gesamten Forderungen verzichten.
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