Bei einer Konditionsanpassung werden Kredite und Darlehen sowie Baufinanzierungen, für die die Zinsbindungsfrist abläuft und die geltende Zinsfestschreibung aufgehoben wird, mit entsprechenden neuen Konditionen versehen. Bei einer Vielzahl von mit höheren Summen vergebenen Krediten und hauptsächlich bei Finanzierungen von Immobilien ist es üblich, für einen gewissen Zeitraum eine Zinsfestschreibung zu vereinbaren. Ein Kreditnehmer kann sich in Zeiten erwarteter steigender Zinsen den Vorteil eines gleichbleibenden Zinssatzes sichern. Das Gegenteil sollte für den Kreditkunden gelten, wenn die Zinsen in absehbarer Zeit fallen sollten und ein Verzicht auf die Zinsbindung niedrigere Zinsen mit sich bringt. Die Bank- und Kreditinstitute legen dem Kunden eines Kredites oder einer Immobilien-Finanzierung noch vor Beendigung der eigentlichen Zinsbindung eine Konditionsanpassung vor. Diese ist mit einer Anpassung der Zinsen an das jeweilige aktuelle Niveau verbunden. Eine erneute Zinsbindung kann vereinbart werden. Ist der Kreditnehmer mit der Konditionsanpassung nicht einverstanden, kann er kündigen. Muss jedoch sofort (eventuell durch Umschuldung) den Kredit tilgen.
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