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Kommunaldarlehen

Neben Privatpersonen und Unternehmen haben auch die Körperschaften oder Anstalten öffentlichen Rechts einen Finanzierungsbedarf. Kommunaldarlehen bezeichnen Kredite, die an öffentliche Einrichtungen und Institutionen (vor allem Gemeinden und Städte) von Banken und Kreditinstituten ausgegeben werden. Damit werden Finanzierungen nach genauer Planung und Berechnung für unterschiedlichste Investitionsvorhaben sichergestellt. Das können zum Beispiel der Bau von Schulen, Sportstätten Altenheimen, Kindergärten sowie Umweltschutzmaßnahmen sein. Eine zweifache Unterscheidung gilt für echte Kommunaldarlehen und unechte Kommunaldarlehen. Bei Ersteren ist der Kreditnehmende eine Gemeinde, Länder und Bund als Körperschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts. Eine ausreichende Bonität mit einer Haftung, die das gesamte Vermögen einschließlich Steueraufkommen umfasst, lässt auch eine Kreditgewährung ohne Stellung irgendwelcher Sicherheiten zu. Doch in der Regel gelten die gleichen Anforderungen an die Bonität wie bei anderen Kreditnehmern auch, der eine entsprechende Bereitstellung von Sicherheiten einschließt. Bei den unechten Krediten ist die öffentliche Hand lediglich Bürge für das Kommunaldarlehen, ohne selbst Kreditnehmer zu sein.

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