Das Klumpenrisiko bezeichnet im Bankenwesen ein Ausfallrisiko, welches ein für die Bank festgelegtes Verlustrisiko erreicht oder übertrifft. Eine Bank kann durch Eingehen eines zu hohen Risikos, wie es die Vergabe eines oder mehrerer Großkredite an einen einzigen Kreditnehmer darstellt, in Schwierigkeiten geraten, die die Existenz der gesamten Bank gefährden. Der Gesetzgeber hat sich in mehreren Vorschriften für eine Einführung von Höchstkreditgrenzen zur Vermeidung und Beschränkung von Klumpenrisiko ausgesprochen und diese festgelegt. Banken dürfen in Deutschland nach dem Kreditwesengesetz (§ 13 KWG) maximal 25 % ihres haftbaren Eigenkapitals an einen einzelnen Kreditnehmer ausreichen. Allgemein bankenüblich ist ein Kreditportfolio, welches die Risiken der Kreditnehmer in die Breite streut. Klumpenrisiko entsteht weiterhin, wenn die Banken Kredite hauptsächlich an Schuldner einer einzelnen Branche oder Region vergeben. Der Gesetzgeber hat auch hier die Risikobegrenzung vorgeschrieben, da die wirtschaftliche Schieflage eine Bank sehr hart treffen kann. Jede Bank setzt daneben zur Risikobegrenzung auf eigene Prioritäten und Vorgaben.
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