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Inzahlungnahme

Bei einem Kauf einer Sache oder Ware muss nicht immer der vollständige Preis bar bezahlt werden. Ein bestimmter Teil der Zahlung kann üblicherweise durch das Einbringen entsprechender Sachgüter bezahlt werden, insofern ein beiderseitiges Einverständnis der Vertragsparteien vorliegt. Ein Käufer bietet dem Verkäufer eine gleichartige aber gebrauchte minderwertigere Ware an, die dieser in Zahlung nimmt. Diese Bezahlung ist ihrer Art nach eine sogenannte Inzahlungnahme. Für die Berechnung der gebrauchten Ware bedient sich der Verkäufer der Methoden der allgemeinen Verkehrswertberechnung. Einen aktuellen Verkehrswert bestimmt der Verkäufer nach der aktuellen Marktlage, durch Schätzung oder mittels Online-Berechnungsportalen, die zum Beispiel für Autos eine Gebrauchswertfeststellung bieten. Der Verkäufer, welcher die Inzahlungnahme akzeptiert, zieht vom Kaufpreis einen Verkehrswert ab. Den restlichen Betrag stellt er dem Kunden in Rechnung. Für den Kunden hat eine Inzahlungnahme (oft beim Autokauf) mehrere Vorteile: Er muss seine gebrauchte Ware nicht selbst veräußern, zum anderen reduziert sich der Verkaufspreis um den eingebrachten Wert.

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