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Hypothekar- und Grundschuldkredit

Der Hypotheken- und Grundschuldkredit dient der Finanzierung des Kaufs von Grundstücken und Immobilien sowie der Errichtung neuer Gebäude. Er stellt die häufigste Form der Immobilienfinanzierung durch Banken dar und wird durch den Eintrag der Hypothek oder einer Grundschuld in das Grundbuch gesichert. Im Fall einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek erfolgt die Löschung automatisch, wenn der Hypotheken- und Grundschuldkredit getilgt ist. Eine Grundschuld muss besonders bestellt werden und bleibt im Grundbuch auch dann erhalten, wenn der Hypotheken- und Grundschuldkredit bereits zurückgezahlt wurde. Sie kann jederzeit erneut zur Sicherung eines Darlehens verwendet werden. Da die Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch gebührenpflichtig ist, bietet die Grundschuldeintragung für den Immobilieneigentümer den Vorteil, dass für die Verwendung der Grundschuld zu weiteren Kreditabsicherungen keine erneuten Gebühren anfallen. Der Hypotheken- und Grundschuldkredit wird in den meisten Fällen als Annuitätendarlehen gewährt, kann aber auch in Form des tilgungsfreien Darlehens auf Basis einer Lebensversicherung vereinbart werden.

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