Eine Hypothek stellt für einen Gläubiger ein Recht dar, mit dem er die Zwangsversteigerung einer Immobilie oder eines Grundstückes betreibt, wenn ein Schuldner vereinbarte offene Forderungen wegen des Eintretens von Zahlungsunfähigkeit nicht mehr begleichen kann. Deshalb gehört sie zum Grundpfandrecht. Dieses Grundpfandrecht ermächtigt einen Gläubiger, aus den Erlösen der Verwertung von Grundstück oder der Immobilie seine ausstehenden Forderungen zu bestreiten. Ergeben sich mit der Hypothek und einer notwendig gewordenen Zwangsverwertung der Immobilie höhere Einnahmen, die die eigentlichen Forderungen in ihrer Höhe übersteigen, erhält der Schuldner den Mehrerlös gutgeschrieben. Wird ein Hypothekendarlehen aufgenommen, kommt es in der Regel zur Vereinbarung der Hypothek, da die meist sehr hohen Darlehenssummen ohne entsprechendes Vorliegen der geforderten Bonität mit entsprechenden Sachgütern abgesichert werden müssen. Die Zustimmung zur Hypothek, die im Grundbuch eingetragen werden muss, bringt einem Kreditnehmer große Zinsvorteile neben der Zustimmung zur Kreditgewährung. Der Kreditgeber erhält für die Zeit des Darlehens die Möglichkeit einer Sicherheitenverwertung.
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