Mit einer Hypothek kann im Bankwesen ein Kredit durch Immobilien gesichert werden. Sie zählt daher zu den Grundpfandrechten. In der Umgangssprache wird oft nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet.
Die Hypothek kann am Eigentum an einem Grundstück oder am Erbbaurecht begründet werden. Der Inhaber der Hypothek hat das Recht, die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu fordern. Das bedeutet, dass der Hypothekengläubiger Substanz und Nutzungen des Grundstücks durch Zwangsvollstreckung nutzen darf, um die festgelegte Geldsumme zu erhalten. Das Grundstück ist durch die Hypothek dem Gläubiger verpfändet. In der Praxis tritt die Bedeutung der Hypothek zu Gunsten der Grundschuld immer weiter zurück.
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