Die Höchstbetragshypothek (Maximalhypothek) bezeichnet, ähnlich einer Hypothek auf ein Darlehen, eine Absicherung einer Darlehensforderung über einen Grundbucheintrag. Die Höchstbetragshypothek schützt im Gegensatz zur Darlehenshypothek nicht ein Darlehen. Das bedeutet, dass im Grundbuch ein Pfandrecht mit einem Pfandhöchstbetrag festgelegt ist, welches Forderungen bis zu dieser Höhe absichert. Diese kann höher als der Betrag des Darlehens sein, da auch die Gebühren und Zinsen sowie Zinseszinsen eingeschlossen werden können. Es bezeichnet einen Fall der eingeschränkten dinglichen Haftung. Die Begründung und Rechtmäßigkeit der entsprechenden Forderung bleibt einer Anerkennung vorbehalten. Der Besteller der Hypotheken und der Gläubiger können sich einigen oder ein Gericht um eine letztliche Entscheidung bemühen. Eine Höchstbetragshypothek wird meist eingesetzt, wenn verschiedene Darlehen bei nur einer Bank abzusichern sind, da sich das positiv auf die Kosten auswirkt. Anstelle mehrerer Hypotheken wird nur eine im Grundbuch vermerkt. Bei der Forderungsbegleichung aus dem Darlehen entsteht bis zur nächsten Darlehensinanspruchnahme die so genannte Eigentümergrundschuld.
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