Der Begriff Hausfrauenkredit stammt aus einer Zeit, in der Hausfrauen ohne Zustimmung ihres Ehemannes keine Rechtsgeschäfte abschließen konnten, weil sie keine Verfügungsgewalt über das Familieneinkommen hatten. Grundsätzlich ist eine Kreditaufnahme zudem nur möglich, wenn der Kreditantragsteller über ein regelmäßiges Einkommen verfügt. Hausfrauen erzielen in der Regel kein eigenes Einkommen, haben aber inzwischen einen Anspruch darauf, über das Haushaltseinkommen zu verfügen. Der Hausfrauenkredit war historisch ein Darlehen, das Hausfrauen trotz ihrer eingeschränkten Rechte aufgrund der Sicherheit des Einkommens des Ehemannes gewährt wurde. Heute ist der Hausfrauenkredit ein Darlehen, das ohne Bonitätsprüfung und Eintragung in die Dateien der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Schufa, vergeben wird, und zwar unabhängig davon, ob eine Hausfrau oder ein arbeitsloser Mann den Kredit in Anspruch nimmt. Insofern wird die Bezeichnung Hausfrauenkredit für Schufa-freie Darlehen nur noch sehr selten verwendet. Grundsätzlich ist der Hausfrauenkredit eher niedrig und aufgrund des mit der Kreditvergabe verbundenen höheren Ausfallrisikos nur zu schlechteren Zinskonditionen erhältlich.
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