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Haftungsfreistellung

Für viele Existenzgründer stellt sich als größtes Problem die ausreichende Ausstattung mit Finanzierungsmitteln. Das ergibt sich aus einer unzureichenden Bonität sowie nicht vorhandenen Sicherheiten, die eine Bonität wenigstens zum Teil erwirken könnten. In solchen Fällen ist die Erlangung eines Förderdarlehens der KfW Bank in Verbindung mit einer Haftungsfreistellung eine der noch verbleibenden Möglichkeiten, eine Finanzierung der Unternehmensgründung zu erreichen. Der Darlehensnehmer erhält ein normales KfW Darlehen immer über die jeweilige Hausbank, die das Darlehen von der KfW Bank erhält. Die Hausbank haftet bei dieser Darlehensform in voller Höhe. Zahlt der Schuldner nicht, trägt die Hausbank das Ausfallrisiko. Das bedeutet für einen Existenzgründer, dass kein Kredit bewilligt wird. Um die mögliche berechtigte Existenzgründung damit nicht zu verhindern, wird bei Kreditgewährung eine Haftungsfreistellung zwischen der Hausbank und der KfW Bank erteilt. Die Haftungsfreistellung entledigt die Hausbank von großen Teilen eines Risikos und kann für 40 bis 100 Prozent der jeweiligen Kredit-Summe erteilt werden.

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