Als Grundschuldbestellung wird das notariell beglaubigte Einverständnis durch den Eigentümer bestätigt, dass sein Grundstück durch eine Grundschuld belastet werden darf. Verbunden damit ist auch ein entsprechender Antrag beim Grundbuchamt, die Grundschuld dort ins Grundbuch eintragen zu lassen. Wenn eine Immobilie erworben wird, muss bei einem Notar der Kaufvertrag abgewickelt werden und verbunden damit ist die Grundschuldbestellung. Die Grundschuld stellt ein Pfandrecht dar, mit dem für Banken und andere Geldgeber ein Baudarlehen abgesichert wird. Im Grundbuch werden alle die Immobilie oder ein Grundstück betreffende Hypotheken aufgeführt und über die Grundbuchbestellung abgesichert. Vor jeder Belastung eines Grundstückes wird eine Grundschuldbestellung mit einer Hypothek oder Grundschuld vorgenommen. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass ein Grundstück durch den Besitzer gleich mehrfach als Sicherheit für unterschiedliche Darlehen eingesetzt wird. Damit würde der Wert eines Grundstücks sinken und für den Gläubiger keine ausreichende Sicherheit mehr darstellen. Die Grundschuldbestellung wird in der Regel in einem Darlehensantrag durchgeführt.
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