Im Grundbuch wird eine Vielzahl von Informationen erfasst, die auf einem Grundbuchauszug erscheinen, wenn zum Beispiel ein bestimmtes Grundstück als Sicherheit für die Beleihung dienen soll. Der Grundbuchauszug zeigt bei der Überprüfung der Sache, ob das Grundstück überhaupt beliehen werden kann und bis zu welcher Höhe dies möglich ist. Auf dem Grundbuchauszug erscheinen alle Eigentümer und etwaige Eintragungen über bestehende Hypotheken auf das Grundstück. Ebenso zeigen sich Ansprüche und deren Ausmaße, die auf dem Grundstück lasten können. Per Antrag ist der Grundbuchauszug beim für das Grundstück zuständigen Grundbuchamt anzufordern. Das Grundbuchamt stellt sowohl beglaubigte als auch nicht beglaubigte Auszüge aus dem Grundbuch aus. Einen Grundbuchauszug zu einem entsprechenden Grundstück erhält der Grundeigentümer oder eine von ihm bevollmächtigte andere Person. Im Grundbuch vorgenommene Einträge sind als dingliche Rechte dritter Personen auf das Grundstück anzusehen. Das Grundbuch, vor einiger Zeit nur in Buchform einsehbar, steht heute größtenteils in digitalisierter Form und auch online zur Verfügung.
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