Der Gläubigerschutz wegen Finanzierung ist eines der Hauptprinzipien im deutschen Handelsrecht. Gläubiger werden ständig vom Risiko der Zahlungsunfähigkeit ihrer Forderungen verfolgt, deshalb wurden Gesetze entwickelt, die einen Gläubigerschutz bei Finanzierungen von Sachen und Objekten sowie Lieferungen verschiedenster Waren und Leistungen ermöglichen. Wichtige gesetzliche Grundlagen, die einen Gläubigerschutz bei Finanzierung versprechen, sind Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch, dem Aktiengesetz und dem Kreditwesengesetz. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26.11.2001 wurden mehrere neue Vorschriften in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Zum Beispiel ist der Gläubigerschutz im Bilanzrecht verankert, damit Unternehmen nicht den vollen Gewinn an die Kapitalgeber ausschütten und die Gläubiger in der Folge leer ausgehen. Bei der Kreditvergabe wird von den Gläubigern (zu ihrem eigenen Schutz) verlangt, sich zuvor umfassend abzusichern, um ein Ausfallrisiko eines Kredits zu verhindern. Jeder Kreditnehmer muss auf Bonität geprüft werden und wenn notwendig müssen von diesem auch entsprechende Sicherheiten erbracht und mit Grundbucheintrag versehen werden.
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