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Girovertrag

Der Girovertrag wird zwischen einem Kreditinstitut und einem seiner Kunden abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wird das Girokonto für diesen Kunden eingerichtet. Mit dem Girovertrag verpflichtet sich das Kreditinstitut, für den Kunden ein Bankkonto in Form eines Girokontos einzurichten und dieses für selbigen zu führen. Alle auf dem Girokonto eingehenden Zahlungen werden als Gutschrift verbucht. Als Belastung des Kontos werden Überweisungen sowie Barauszahlungen vom Konto abgebucht. Der Vertrag enthält die Konditionen dieser Geschäftsbeziehung. Diese weisen eventuelle Zinsen für sein Guthaben in Form des Zinssatzes aus, der im Girovertrag festgestellt wird. Erhält der Kunde einen Kontorahmen eingeräumt, ist dessen Höhe Bestandteil des Girovertrages. Für die Nutzung des Kontorahmens wird ein Zinssatz vereinbart, der im Rahmen der Dispoverzinsung zu bezahlen ist. Extra anfallende Verzugszinsen, die bei Überziehung des Kontorahmens entstehen, sind im Girovertrag vereinbart. In der Regel ist eine Girokarte Bestandteil des Vertrages, die mit einem Geheimcode versehen die Nutzung von Bankautomaten erlaubt.

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