Die Gewinnschuldverschreibungen werden häufig auch als Gewinnobligationen bezeichnet. Bei diesen handelt es sich um verzinsliche Wertpapiere und somit um Anleihen. Diese werden als börsennotierte oder als nicht börsennotierte Papiere ausgegeben. Die Gewinnschuldverschreibungen dürfen ausschließlich durch einen Beschluss seitens der Hauptversammlung ausgegeben werden. Für die Durchsetzung dieses notwendigen Beschlusses ist eine Mehrheit von dreiviertel, gemessen an dem Grundkapital der ausgebenden Gesellschaft, notwendig. Die gesetzlichen Grundlagen dazu werden in dem Aktiengesetz geregelt. Mit den Gewinnschuldverschreibungen wird ein Forderungsrecht und zugleich ein Sonderrecht verbrieft. Das Forderungsrecht stellt ein Recht auf die Rückzahlung der verzinslichen Wertpapiere dar. Bei dem verbrieften Sonderrecht der Gewinnschuldverschreibungen handelt es sich um einen Anspruch auf den Gewinnanteil von der jeweils ausgebenden Gesellschaft. Das Sonderrecht kann zusätzlich zu dem Zinsanspruch verbrieft werden oder auch den Zinsanspruch in vollem Umfang ersetzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, dass die Gewinnschuldverschreibung über einen festen Zinssatz und über einen zusätzlichen gewinnabhängigen Zinssatz verfügt.
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