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Gewährleistungsbürgschaft

Die Gewährleistungsbürgschaft bezeichnet eine Art der Haftung, die die Bank eines Unternehmens für eine Auslieferung seiner unterschiedlichen Erzeugnisse bzw. Waren innehat. Bei dieser Bürgschaft verbürgt sich die Hausbank zum Beispiel eines Handwerkers, für bei der Bauausführung entstandene Mängel durch Beseitigung innerhalb von Fristen, die vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Da ein Auftraggeber in der Regel 5% der Rechnungssumme als Sicherheit einbehält, löst die Gewährleistungsbürgschaft diese Summe aus. Dem Unternehmen steht damit der als Sicherheit einbehaltene Betrag, der durchaus sehr hoch sein kann, umgehend zur Verfügung. Die Höhe der Haftung ist in den gesetzlichen Bestimmungen für Haftung und Gewährleistung geregelt. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft wird die Gewährleistung für den Unternehmer und die Kosten dafür von einer Bank übernommen. Besonders bei großen Investitionen wie etwa beim Bau eines Hauses spielt die Gewährleistung eine große Rolle. Kann ein Unternehmen auf eine Gewährleistungsbürgschaft seitens einer Bank verweisen, hat sie höhere Chancen, bei Auftragsvergabe "zum Zuge" zu kommen.

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