Kredite werden von Banken nur bei vorliegender Bonität und entsprechenden Sicherheiten vergeben. Als sogenannte Verbraucherkredite werden Kredite angeboten, die an ein Gehaltskonto gebunden sind und damit in ihrer zu vergebenen Höhe begrenzt sind. Die Banken handhaben diese Einschränkung unterschiedlich. Ab einer bestimmten Höhe der Kreditsumme werden keine ungedeckten Kredite mehr ausgegeben. Möchte ein Antragsteller eine größere Summe zur Finanzierung von Investitionen von der Bank, erhält er diese nur als Gesicherte Kredite, die der Bank entsprechende Garantien liefern. Gesicherte Kredite sind wenigstens mit dem gleichen Gegenwert versehen, der jedoch auch darüber liegen kann. Der Kreditgeber greift mittels Beleihung der Sicherheiten auf diese zu, um sie zu verwerten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden sollte. Um jederzeit auf die volle Kreditsumme aus einer Verwertung zugreifen zu können, wird der Beleihungswert einer Sicherheit bis zu einer vorgegebenen Beleihungsgrenze festgelegt. Für gesicherte Kredite können Sicherheiten auch von anderen Personen abweichend vom Kreditnehmer gestellt werden.
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