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Geschäftsfähigkeit

Das deutsche Gesetzbuch bezeichnet als Geschäftsfähigkeit die juristische Erlaubnis, die das Tätigen von Geschäften erlaubt. Geschäftsfähige Personen können eine rechtlich bindende Willenserklärung abgeben, die auch für Kaufverträge gültig ist. Wer einen Kaufvertrag unterschreibt, bindet sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verkäufers. Nicht oder beschränkt geschäftsfähig ist eine Person wegen ihres Alters oder wegen anderer Gründe (zum Beispiel kann ein ärztliches Attest Geschäftsfähigkeit absprechen oder ein Gericht Geldgeschäfte verbieten) vorliegen. Zur Erreichung der vollen Geschäftsfähigkeit und einer damit verbundenen vollen Haftung muss eine Person 18 Jahre alt sein. Für Personen unter dieser Altersgrenze gelten eine absolute Geschäftsunfähigkeit sowie eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Absolut geschäftsunfähig sind Kinder unter 7 Jahren. Sie haben nicht das Recht, irgendwelche Kaufverträge zu unterschreiben. Andere, nicht gestattete Handlungen, unterliegen der Duldung. Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahre, die beschränkt geschäftsfähig sind, können im Rahmen eines von den Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellten Taschengeldes Geschäfte durchführen.

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