Als Gesamtschuldner wird eine Person bezeichnet, die gemeinsam mit anderen Personen für eine gleiche Schuld einzustehen hat. Ein Gläubiger wendet sich mit seiner Forderung an mehrere Schuldner. Jede dieser Personen haftet für den vollen Betrag bzw. Schuld. Die Gläubiger haben aber nur ein einziges Mal Anspruch auf die Zahlung dieser Schuld. Zahlt einer der schuldenden Personen, so sind alle weiteren Schuldner in dieser Höhe schuldenbefreit. Dem Gläubiger steht es frei, an wen er sich dabei wendet. Ist eine Person ein Gesamtschuldner, haftet sie grundsätzlich in voller Höhe der Schuld, wenn andere Schuldner nicht zur Erteilung der Leistung bereit sind oder dies nicht können. Führen Personen ein gemeinsames Bankkonto in Form eines Kreditkontos, kann die Bank von jeder beteiligten Person die Begleichung der Schulden einfordern. Die Gesamtschuldner müssen ihre gezahlten Schuldbeträge untereinander verrechnen (privatrechtlicher Ausgleichsanspruch gegenüber den übrigen Schuldnern). Längstens bis die Schuld vollständig getilgt ist bleiben die Schuldner in der Pflicht.
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