Ein Gerichtsvollzieher hat als Beamter der Justiz den Auftrag, bei Insolvenzen von Unternehmen oder auch privaten Personen Vollstreckungen durchzuführen. Dafür wurde der Beamte vom Gesetzgeber mit entsprechenden Rechten ausgestattet und ist in seinem Amtsbezirk tätig. Als Beamter zählt er zum mittleren Dienst. Der Gerichtsvollzieher muss vor seiner Ernennung eine spezielle Anstellungsprüfung bestehen. Sein Gehalt zahlt das für seinen Amtsbezirk zuständige Bundesland. Weiterhin kann er Teile der eingenommenen Gebühren als Vergütung und Entschädigung für den Unterhalt eines Arbeitsraumes verwenden. Seine Aufgaben bestehen in der Zustellung von Urteilen und Schriftstücken sowie anderer Vollstreckungstitel. Eine der häufigsten Aufgaben ist die Durchsetzung der finanziellen Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner. Besteht diese Möglichkeit nicht, kann der Gerichtsvollzieher die Pfändung von beweglichen Vermögensgegenständen wie Schmuck, Unterhaltungselektronik, Möbel oder Kraftfahrzeuge vornehmen. Ein Kahlpfändungsverbot (§§ 811 ff. ZPO) schützt den Schuldner vor der totalen Pfändung lebensnotwendiger Sachen. Er muss aber eine eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher leisten.
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