Ein gedeckter Personalkredit stellt, im Gegensatz zu einem ungedeckten Kredit, einen Kredit mit Sicherheiten dar. Diese Sicherheiten wird der Kreditnehmer dem Kreditgeber anbieten. Ein gedeckter Personalkredit wird vom Kreditgeber in der Regel immer dann gefordert, wenn der Kreditnehmer nicht über eine ausreichende Bonität verfügt, um den Kredit in der benötigten Höhe zu erhalten. Ein gedeckter Personalkredit wird so durch Sicherheiten wie zum Beispiel in Form von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen, Sparbüchern, Wertpapieren und anderen Werten abgesichert. Sollte der Kreditnehmer den in Anspruch genommenen Kredit nicht in voller Höhe zurückzahlen können, so wird die jeweils hinterlegte Sicherheit gepfändet. Ist dies der Fall, so wird auch häufig von einem Realkredit gesprochen. Ein gedeckter Personalkredit kann auch durch eine Bürgschaft abgesichert werden. Sollten offene Forderungen gegen den Kreditnehmer bestehen, so wird der Kreditnehmer diese bei der Person einfordern, welche die Bürgschaft für den Kredit übernimmt. Der Bürge wird dazu in dem Kreditvertrag mit eingetragen.
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