Das Forward Darlehen ist die geeignete Form, sich heute schon für morgen einen aktuell niedrigen Bauzins zu sichern. Wer während seiner Zinsbindungsfrist einen Niedrigzins nicht ungenutzt an sich vorüber gehen lassen will, sollte ein Forward Darlehen vereinbaren. Auf diese Weise schützt sich der Darlehensnehmer vor einem Zinsanstieg und kann bei den Kosten für seine Immobilienfinanzierung sparen. Während der Zinsbindungsfrist sein laufendes Darlehen zu kündigen, erweist sich meist als teure Variante, denn Banken verlangen für entgangene Zinsen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Mit einem Forward Darlehn kann man bereits bis zu 60 Monate im Voraus den Zins vereinbaren, der bei der Anschlussfinanzierung für das Tilgen der Restschuld bezahlt werden muss. Jedoch gilt auch, dass der über ein Forward Darlehen festgesetzte Zins dann auch abgenommen werden muss, wenn die Zinsen gefallen sind. Einige Geldgeber haben sich auf das erhöhte Sicherheitsbedürfnis ihrer Kunden eingestellt und vergeben Forward Darlehen mit einer Kündigungsoption gegen einen Zinsaufschlag.
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