Der Eigentumsvorbehalt bezeichnet eine Übereignung von beweglichen Sachen. Diese Übereignung ist beim Eigentumsvorbehalt an die Bedingung geknüpft, dass die Eigentumsübertragung erst nach einem festgelegten Ereignis an den neuen Eigentümer übergeht. Der Eigentumsvorbehalt kommt häufig beim Kauf von Waren zustande. So geht das Eigentum erst nach der Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages an den jeweiligen Käufer über. Bei einer Ratenzahlung würde dies für den Käufer bedeuten, dass das Eigentum erst nach der Zahlung der letzten Rate an ihn übergeht. Bis zur vollständigen Abzahlung der Waren erhält der Käufer ein Anwartschaftsrecht. Dieses berechtigt den Käufer in dieser Zeit zum Besitz der Waren. Das Anwartschaftsrecht geht nach der vollständigen Zahlung automatisch in das Eigentum über, womit der Käufer das vollständige Recht an den gekauften Waren erhält. Der Eigentumsvorbehalt stellt so ein Sicherungsmittel für die Kreditgeber von Waren dar. Die gesetzlichen Regelungen dazu befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, im Paragrafen 449.
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