Im Jahr 1950 wurde die Deutsche Ausgleichsbank (kurz DtA) gegründet und 2003 in die KfW Mittelstandsbank integriert. Ihre vornehmliche Aufgabe ist die Förderung des Mittelstands und der freien Berufe. Kredite, die die DtA vergibt, heißen demzufolge DtA-Kredite. DtA-Kredite sind geförderte Kredite zu besonders günstigen Konditionen. Beantragt werden DtA-Kredite über die Hausbank, also über jenes Kreditinstitut, bei dem der Antragsteller sein Konto führt. DtA-Kredite bieten etliche Anreize und Vorteile: Bei der Vergabe werden so gut wie keine Sicherheiten gefordert, da die DtA etwa <em>80</em> % des Risikos übernimmt. Die Laufzeiten sind großzügig angelegt: zwischen zehn und zwanzig Jahren. Und anders als bei den üblichen Krediten und Darlehen wird die Darlehenslast nicht monatlich getilgt, sondern halbjährlich. Mit diesen Konditionen sind DtA-Kredite besonders für Existenzgründer von großem Interesse, denn bei ihnen klafft zumeist eine Lücke zwischen notwendigem und vorhandenem Kapital. Voraussetzung für die Gewährung eines DtA-Kredits: Der Antragsteller darf noch nicht selbstständig tätig sein.
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