Das Deposit-Konto ist meist als Notaranderkonto oder Anderkonto bekannt, auf dem treuhänderisch Geldbeträge in eigenem Namen verwaltet werden. Beim Notaranderkonto wird das Konto im Namen des Notars geführt, während das Anderkonto sowie Deposit-Konto in der Regel von Rechtsanwälten und Notaren sowie Insolvenzverwaltern geführt wird. Ein jeder Inhaber ist ausschließlich als Verwalter des Deposit-Kontos tätig und darf das bei ihm hinterlegte Geldguthaben weder für seine Zwecke einsetzen, noch dieses als sein Vermögen ausgeben. Das Deposit-Konto findet seine Anwendung in der Regel dort, wo ein Käufer gleichzeitig einen sicheren Geldtransfer sowie Sicherung seines Eigentums benötigt, der gleichfalls einem Verkäufer die fristgemäße Geldlieferung sichert. Beim Eigentumserwerb einer Immobilie zum Beispiel im Ausland übernimmt der Notar diese Funktion, da eine Eintragung ins Grundbuch (erst dann wird der Käufer rechtmäßiger Eigentümer) lange Zeit beanspruchen kann. Ein Kaufbetrag wird auf einem Deposit-Konto aufbewahrt und erst nach der Eigentumsübertragung an den Immobilienkäufer auf das Konto des Immobilien-Verkäufers überwiesen.
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