Ein Darlehensnehmer bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen aufnimmt. Die Aufnahme eines Darlehens ist ein Rechtsgeschäft und deshalb an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bei einer natürlichen Person wird vorausgesetzt, dass sie voll geschäftsfähig ist. Sie muss also das 18. Lebensjahr bereits beendet haben und darf unter keinen krankhaften Störungen der Geistestätigkeit leiden. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist ein Darlehensvertrag nichtig. Neben dieser grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzung stellen die meisten Darlehensgeber weitere Bedingungen an einen Darlehensnehmer. Ein seriöser Darlehensgeber vergibt Kredite nur an Personen, denen die Schufa Kreditwürdigkeit bescheinigt. Der Kreditnehmer darf somit in der Vergangenheit im Bereich der Forderungen noch nicht negativ aufgefallen sind. Ebenso wird vom Darlehensnehmer eine hohe Bonität, also die Fähigkeit der Darlehenstilgung, erwartet. Die Höhe der Bonität hat dabei eine große Auswirkung auf die Darlehenskonditionen. Bei größeren Darlehensverträgen ist auch eine Kombination von mehreren Darlehensnehmern möglich, diese haften in der Regel gesamtschuldnerisch, also nicht anteilig.
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