Die Darlehenshypothek (Festbetragshypothek) stellt eine Möglichkeit zur Forderungsabsicherung dar. Die Darlehenshypothek ist die meist gebrauchte Form der Hypothek, der ein entsprechender Eintrag im Grundbuch zugrunde liegt. Das erzeugt ein sogenanntes Grundpfandrecht, welches der Sicherheit des Darlehensgebers dient. Es werden alle Forderungen aus einem Darlehen (Zinsen, Verzugszinsen, Zinseszinsen und eventuelle Nebengebühren) abgesichert. Die Darlehenshypothek kann sowohl für Grundstücke als auch das Eigentum eines Gebäudes bzw. einer Wohnung oder für Erbbaurechte gelten. Zur Absicherung eines Darlehensvertrages muss jeder einzelne mit einer eigenen Darlehenshypothek ausgestattet sein, die ins Grundbuch eingetragen werden muss. Die Kosten weiterer Eintragungen von Hypotheken ins Grundbuch können durch eine Höchstbetragshypothek begrenzt werden. Die Darlehenshypothek erlaubt dem Hypothekengläubiger, die Verwertung einer Immobilie ohne Klage durch Zwangsvollstreckung zu betreiben, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Diese Form der Hypothek findet bei weiteren Geldforderungen (bei Absicherung von Forderungen von Verträgen oder Garantien) Anwendung, da eine Eintragung im Grundbuch eine zusätzliche Anspruchsabsicherung bringt.
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