Ein Darlehensgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einem Darlehensnehmer einen Darlehensbetrag zur Verfügung stellt. In den meisten Fällen handelt es sich bei einem Darlehensgeber um eine Bank. Alternativ können aber beispielsweise auch Arbeitgeber sowie jede natürliche Person einem Dritten ein Darlehen gewähren. Ein Darlehensgeber verfolgt in den meisten Fällen ein finanzielles Interesse und bietet ein Darlehen nur beim Vorausliegen bestimmter Faktoren an. In der Regel wird vom Darlehensnehmer eine Bonität, also eine Zahlungsfähigkeit, vorausgesetzt. Wenn diese gegeben ist, kommt ein Darlehensvertrag zustande. Dieser enthält unter anderem Angaben zu dem Darlehensvertrag, dem Zinssatz, der Laufzeit sowie der Höhe der Rückzahlungen. Falls ein Arbeitgeber als Darlehensgeber agiert, wird die Rückzahlung in der Regel mit der Lohnzahlung verrechnet. In jüngster Vergangenheit bieten auch zusätzlich Händler zinslose Darlehen. Diese verfolgen ebenso wie die Banken das Ziel der Gewinnmaximierung, dieses soll jedoch nicht durch den Zinseffekt, sondern durch erhöhten Absatz erreicht werden.
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