Wer Geld verleiht, möchte sicher gehen, dass er das Darlehen (den Kredit) zurückerhält. Zu diesem Zweck einigen sich die beteiligten Parteien (zumeist schriftlich) darüber, was zwischen ihnen erfüllt sein muss, damit das Geld verliehen werden kann: Sie einigen sich auf die Darlehensbedingung. Mit anderen Worten: Findet man in der Darlehensbedingung keine Einigung, kommt auch kein Vertrag zustande. Die Darlehensbedingung kann zwischen den Parteien individuell vereinbart sein, es gibt aber auch gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen. Zusätzlich nimmt die Art der Darlehensform Einfluss auf die Darlehensbedingung. Standardisierte und vorformulierte Bedingungen finden sich zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute und werden somit zu einem festen Bestandteil des Darlehensvertrages: Der Darlehensnehmer akzeptiert mit seiner Unterschrift die Gültigkeit der bestehenden AGB. Ein entscheidender Passus in der Darlehensbedingung befasst sich mit der Frage, was passiert, wenn der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug gerät. Hier reicht die Palette an möglichen Reaktionen von Verzugszinsen über Ratenänderung bis hin zu rechtlichen Schritten.
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