Nicht immer entspricht der Auszahlungsbetrag eines Kredits oder eines Wertpapiers seinem Nennwert, also jenem Betrag, der zurückbezahlt werden muss. Die Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag nennt man Damnum. Andere Bezeichnungen für Damnum lauten Disagio oder Abgeld. Das Damnum kommt auch bei der Ausgabe von Sorten (Fremdwährung) zum Einsatz: Am Schalter kaufen Kreditinstitute ausländisches Bargeld zumeist unterhalb des offiziellen Wechselkurses - beim Verkauf berechnen sie einen Kurs oberhalb des Wechselkurses (Disagio und Agio). Der Begriff Damnum wird also sowohl für ein Aufgeld wie auch für ein Abgeld verwendet. Beim Aufgeld erhöht sich der Betrag, der für den Kredit (das Darlehen) zurückgezahlt werden muss; beim Abgeld liegt der Auszahlungsbetrag des Kredites entsprechend niedriger. Durch den Auf- oder Abschlag wird der effektive Jahreszins eines Kredites oder Darlehens beeinflusst: Der Darlehensnehmer muss auf jeden Fall mehr zurückbezahlen als die im Vertrag vereinbarte ursprüngliche Darlehenssumme. Der Privatmann kann das Damnum unter Umständen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
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