Als Courtage wird eine Provision bezeichnet, die bei der Vermittlung eines Verkaufes an den Vermittler gezahlt wird. Die Courtage wird in den meisten Fällen vom Käufer getragen. Eine Courtage fällt häufig bei der Vermittlung von Wohnobjekten an und ist vom Käufer beziehungsweise Mieter an den Makler zu zahlen, der das Objekt vermittelt hat. Bei der Vermittlung von Wertpapieren an Börsen, wie zum Beispiel Aktien, spricht man von einer Courtage. Die Höhe der Courtage ist abhängig vom Wert des vermittelten Verkaufsobjektes und ist in den meisten Fällen ein festgeschriebener Prozentsatz Verkaufserlöses. Im Immobilienbereich ist die Höhe der Courtage im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt. Bei Mietobjekten liegt die Höchstgrenze bei zwei Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer. Die Zahlung einer Courtage fällt für den Empfänger in Deutschland unter die Steuerpflicht. Hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen die Vermittlungen von definierten Finanzprodukten wie Versicherungen oder Bausparverträgen. Eine Courtage muss dem Käufer vor Abschluss des Geschäftes bekannt sein.
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