Die ist ein Vertrag. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubigen eines Dritten (Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Durch die will sich der Gläubige im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Oft handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die das Darlehen gewährt hat. Als eigene Leistungsverpflichtung des Bürgen gegenüber sichert die dem Gläubigen die Schuld des Dritten / Hauptschuldners.
Viele Verbraucher verlieren im Dickicht der Kreditangebote schnell den Überblick und sind auf die kompetente Beratung durch ihre Bank angewiesen. Die Qualität dieser Kreditberatung wurde nun in einem Test untersucht, das... [mehr]
Die Finanz- und Schuldenkrise der vergangenen Monate hatte nicht nur negative Auswirkungen, sondern auch einige positive. Diese betreffen vor allem Verbraucher, die eine Immobilienfinanzierung abschließen möchten. Bei... [mehr]
Das häufige Überziehen des Girokontos ist teuer, die dafür anfallenden Zinsen können leicht bis zu 14 Prozent betragen. Eine günstigere Alternative bietet ein sogenannter Abrufkredit. Mit einem Abrufkredit bekommt der... [mehr]
Jeder Vierte nutzt regelmäßig Ratenkredite, um sich finanziellen Spielraum zu verschaffen. Dabei ist es irrelevant, welcher Einkommensklasse der Kreditnehmer angehört, so eine aktuelle Studie. Die Gesellschaft für... [mehr]
Griechenland soll die Hälfte seiner Schulden erlassen werden und der Euro-Rettungsfonds EFSF wird gehebelt. Darauf haben sich die EU-Staatschefs vergangene Nacht geeinigt. Europas Spitzenpolitiker haben eine lange... [mehr]
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