Eine Kreditvergabe durch Banken erfolgt grundsätzlich nur an Personen, deren Bonität gesichert ist. Um aber im Fall einer schlechten Bonität dennoch eine Kreditgewährung zu ermöglichen, kann unter Umständen ein Bürge den Kredit sichern. Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Kreditverbindlichkeiten des Kreditnehmers aufzukommen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Nicht jede Person eignet sich als Bürge. Kredit wird im Zusammenhang mit einer Bürgschaft in der Regel nur gewährt, wenn der benannte Bürge über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um die Kreditverpflichtung übernehmen zu können. Andernfalls kann eine Bürgschaft als sittenwidrig eingestuft werden. Um als Bürge den Kredit sichern zu können, wird ein schriftlicher Bürgschaftsvertrag zwischen dem Bürgen und dem Kreditgeber geschlossen. In diesem Vertrag müssen die Höhe der Hauptschuld und des Bürgschaftsvertrages enthalten sein. Wird die vorgeschriebene Schriftform nicht eingehalten, so muss der Bürge den Kredit nicht übernehmen. Eine mündliche Bürgschaft ist von Anfang an nichtig.
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