Das Beteiligungs-Wertpapier, bei dem der Erwerber eines Wertpapiers einen Anteil an einem Unternehmen erhält und somit an diesem beteiligt wird, kann gemeinhin als Aktie bezeichnet werden. Eine Aktiengesellschaft ist üblicherweise der Emittent eines Beteiligungs-Wertpapieres, mit dem ein Inhaber unterschiedliche Rechte erwirbt, die sich aus dem Anteilsbesitz ergeben. Die Rechte und Pflichten der Besitzer der Wertpapiere sowie der Kapitalunternehmen werden durch das Aktiengesetz vom 06. 09. 1965 (BGBl. I S. 1089) und seine Änderungen geregelt. Auf der Grundlage des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) werden Aktien an der Deutschen Börse unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehandelt. Das Beteiligungs-Wertpapier und damit der Besitz am Vermögen des Unternehmens führen zu einer Gewinnbeteiligung, bei schlechter Unternehmensentwicklung entsprechend Verlustbeteiligung. Wenn das Unternehmen Konkurs anmelden muss, kann die gesamte Investition verloren gehen. Das Beteiligungs-Wertpapier wird in seinem Wert von der Wirtschaftskraft des Unternehmens und weiteren börsenwirksamen Faktoren bestimmt, die ihren Ausdruck im jeweiligen festgestellten Kurs an der Börse finden.
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