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Bereitstellungszinsen

Wer seine eigenen vier Wände bauen will, muss meistens nicht sofort das komplette Darlehen in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss der Darlehensnehmer damit rechnen, Bereitstellungszinsen an das Kreditinstitut zahlen zu müssen. Begründet wird diese Forderung damit, dass für noch nicht benötigte Darlehenteilsummen auch keine herkömmlichen Zinsen gezahlt werden. Banken wollen sich schützen und den Zinsverlust auffangen. Schließlich müssen sie für ein Baudarlehen ihrer Kunden Geld an den Kapitalmärkten aufnehmen. Als Entschädigung dafür verlangen Banken Bereitstellungszinsen von den künftigen Eigenheimbesitzern. Wer neu baut, zahlt meist Teilbeträge für den jeweiligen Bauabschnitt und zur Bauendabnahme. Für diese Beträge verlangt der Geldgeber Bereitstellungszinsen. Doch gelten hier enorme Unterschiede und in Zeiten harter Konkurrenzkämpfe um Kunden bieten einige Banken eine zinsfreie Bereitstellungszeit an. Über den vertraglich vereinbarten Zeitraum muss der Darlehensnehmer keine Bereitstellungszinsen zahlen, was sich günstig auf die Gesamtfinanzierung der eigenen vier Wände auswirkt. Wer Zinskosten einsparen will, sollte Vergleiche anstellen.

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