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Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze liegt bei einem Bauspardarlehen, dessen Absicherung in der Regel nachrangig durchgeführt wird, bei <em>80</em> % des Beleihungswertes und bei jedem anderen Realkredit bei <em>60</em> %. Somit steht der Beleihungswert in Bezug auf die Beleihungsgrenze im Mittelpunkt eines Immobiliendarlehens. Dieser Wert ist im Hypothekenbankengesetz fest definiert und umschreibt einen Wert, der den realen Verkaufswert nicht überschreiten darf. Berücksichtigt werden dürfen auch nur die individuellen Gegebenheiten des Grundstücks wie auch der Gewinn, welcher durch eine Bewirtschaftung des Grundstücks erzielt wird. Beleihungswert wie auch die Beleihungsgrenze dürfen nur von einem Sachverständigen festgestellt werden. Beide Kriterien werden als Sicherheit für eine Darlehensvergabe bei Erwerb oder Bau einer Immobilie verwendet. Die maximale Darlehenshöhe richtet sich somit nach dem Wert und der Beleihungsgrenze des Objektes. Damit Forderungen des Gläubigers abgesichert werden, muss das zu beleihende Objekt mit einer Grundschuld belastet werden, die im Grundbuchregister eingetragen wird und notarielle beurkundet sein muss.

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