Als Beleihungsauslauf wird der Teil eines Objektwertes bezeichnet und in Prozentwerten ausgedrückt, der durch die Aufnahme von Fremdmitteln bestritten wird. In der Regel wird eine Immobilie aus Eigenkapital und einem Baudarlehen finanziert, wobei die Regel gilt: je höher die eigenen Mittel, desto niedriger die fremdfinanzierte Summe. Der Beleihungsauslauf bezieht sich also lediglich auf alle Darlehen, die für eine Baufinanzierung aufgenommen werden müssen. Er drückt die Relation zwischen dem Verkehrswert und dem Darlehensvolumen aus. Der Beleihungsauslauf wirkt sich darüber hinaus auf das Bemessen des Zinssatzes aus. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Verhältnis zwischen dem Beleihungswert und den Sollzinsen. Je höher der Beleihungsauslauf, desto höher setzen Geldgeber auch die Zinsen bei der Darlehensvergabe an, um sich vor einem Ausfall zu schützen. Dies basiert auf dem Risikozuschlag in Bezug auf das Kreditvolumen durch fremde Mittel. Muss eine Immobilie zwangsversteigert werden, dient der Erlös beim Verkauf des Objektes zum Decken der Ansprüche des Geldgebers.
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