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Bausparvertrag Auszahlung

Von den Bausparkassen wird der Termin der Auszahlung unterschiedlich festgelegt. Termine können sein: Bekanntgabe des Termins am Zuteilungsstichtag sowie spätere Übersendung eines Darlehensantrages. Der Bausparer muss der Bausparkasse vor dem Auszahlungstermin mitteilen, was ausgezahlt werden soll:

  • nur Guthaben (evtl. Rückerstattung der Abschlussgebühr, erhöhte Guthabenverzinsung ist nachträglich möglich),
  • Rückforderung gezahlter Wohnungsbauprämie durch Finanzamt bei Auszahlung vor 7 Jahren oder Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung,
  • nach 7 Jahren Verwendung frei,
  • Auszahlung Guthaben inkl. Wohnungsbauprämie.

Ist die Tragbarkeit der monatlichen Zins- und Tilgungsrate nicht gewährleistet oder die notwendige Absicherung des Darlehens nicht möglich, kann die Auszahlung des Darlehens ganz oder teilweise verweigert werden.

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