Von den Bausparkassen wird der Termin der Auszahlung unterschiedlich festgelegt. Termine können sein: Bekanntgabe des Termins am Zuteilungsstichtag sowie spätere Übersendung eines Darlehensantrages. Der Bausparer muss der Bausparkasse vor dem Auszahlungstermin mitteilen, was ausgezahlt werden soll:
Ist die Tragbarkeit der monatlichen Zins- und Tilgungsrate nicht gewährleistet oder die notwendige Absicherung des Darlehens nicht möglich, kann die Auszahlung des Darlehens ganz oder teilweise verweigert werden.
Viele Verbraucher verlieren im Dickicht der Kreditangebote schnell den Überblick und sind auf die kompetente Beratung durch ihre Bank angewiesen. Die Qualität dieser Kreditberatung wurde nun in einem Test untersucht, das... [mehr]
Die Finanz- und Schuldenkrise der vergangenen Monate hatte nicht nur negative Auswirkungen, sondern auch einige positive. Diese betreffen vor allem Verbraucher, die eine Immobilienfinanzierung abschließen möchten. Bei... [mehr]
Das häufige Überziehen des Girokontos ist teuer, die dafür anfallenden Zinsen können leicht bis zu 14 Prozent betragen. Eine günstigere Alternative bietet ein sogenannter Abrufkredit. Mit einem Abrufkredit bekommt der... [mehr]
Jeder Vierte nutzt regelmäßig Ratenkredite, um sich finanziellen Spielraum zu verschaffen. Dabei ist es irrelevant, welcher Einkommensklasse der Kreditnehmer angehört, so eine aktuelle Studie. Die Gesellschaft für... [mehr]
Griechenland soll die Hälfte seiner Schulden erlassen werden und der Euro-Rettungsfonds EFSF wird gehebelt. Darauf haben sich die EU-Staatschefs vergangene Nacht geeinigt. Europas Spitzenpolitiker haben eine lange... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen