Bei einer Immobilienfinanzierung einer Neubaumaßnahme erfolgt eine Auszahlung immer nur nach Baufortschritt. Kredit wird bei Vorliegen einer solchen vertraglichen Vereinbarung nur in der Höhe in Anspruch genommen, in der bereits eine Auszahlung erfolgt ist. Dieses Verfahren schützt sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen sowie die finanzierende Bank, denn im Fall einer Vorauszahlung könnte ein Großteil des Kreditbetrages verloren gehen, wenn es nicht zu einer Fertigstellung käme. Würde der Bauunternehmer oder ein Bauträger den gesamten Herstellungspreis erst am Ende der Baumaßnahme erhalten, so wäre er gezwungen, mit hohen Kosten in Vorlage zu treten. Dadurch, dass nur nach dem Baufortschritt der Kredit in Anspruch genommen wird, fallen die Rückzahlungsraten während der Bauphase geringer aus. Banken stellen aber bei einer Zahlung nach Baufortschritt einen Kredit bereits dann in der vereinbarten Höhe zur Verfügung, wenn der Kreditvertrag abgeschlossen wird. Aus diesem Grund können unter Umständen Bereitstellungszinsen für den nicht in Anspruch genommenen Kreditbetrag anfallen.
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