Der Basiszins wurde im Zuge der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zum 01.01.1999 eingeführt. Er löste den Diskontzins ab und ist Grundlage für die Verzugszinsen. Privatpersonen müssen im Verzug Zinsen in Höhe von <em>5</em> % über den Basiszins zahlen, im gewerblichen Verkehr beträgt der Aufschlag sogar <em>8</em> %.Die rechtlichen Regelungen zum Basiszins sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden. Die Festlegung über die Höhe des Basiszinssatzes obliegt dem Geltungsbereich der Europäischen Zentralbank. Grundsätzlich ist zweimal jährlich die Anpassung des Wertes möglich; diese kann zum 01.01. und 01.07. erfolgen. Die Europäische Zentralbank kann mit dem Basiszinssatz den Geldmarkt regulieren, da der Basiszins die Zinssätze für Kredite, aber auch für Sparanlagen indirekt beeinflusst. Ein hoher Wert bewirkt einen hohen Sparanteil, ein niedriger Zinssatz fördert die Investition und den Konsum. Seit dem 01.07.2009 hat der Basiszins einen Tiefstwert von <em>0,12</em> % erreicht. Durch diesen niedrigen Wert sollte nach der Wirtschaftskrise der Konsum angeregt werden.
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