Basel II ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die für Banken und Finanzinstitute der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grundlegend gilt. Diese Richtlinie schreibt eine ausreichende Eigenkapitalausstattung der Banken vor und regelt allgemeine Wettbewerbsbedingungen im Finanz- und Bankensektor (vor allem im Bereich der Kreditvergabe). So sind Banken generell verpflichtet, Kredite mit Eigenkapital abzusichern. Durch die Vorschriften in Basel II müssen vor allem risikoreiche Posten mit ausreichend Kapital abgesichert werden, risikoarme Kredite mit entsprechend weniger Absicherung. Vor der Inkraftsetzung von Basel II verkauften Banken einen Großteil der risikoarmen Posten, da sie ihnen nicht genug Ertrag brachten. Die Kreditinstitute müssen seit Basel II festgelegte Anforderungen hinsichtlich des Mindesteigenkapitals erfüllen, um Kreditgeschäfte durchführen zu können. Das wird von der Bankenaufsicht kontrolliert. So sind die Banken gezwungen, auf ein festgelegtes Verhältnis von Risiko- und Eigenkapital zu achten und dieses öffentlich auszuweisen. Hat die Bonitätsprüfung des Antragstellers eine Kreditablehnung zur Folge, dann lehnen andere ebenfalls ab.
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