Das Bankgeheimnis betrifft jedes Bankinstitut und seine angestellten Mitarbeiter, da diese zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet sind. Das Bankgeheimnis gilt von Gesetzes wegen, für dessen Einhaltung die Finanz- und Bankinstitute Sorge tragen müssen. Es zu bewahren heißt, dass Banken keinerlei Kundendaten weitergegeben beziehungsweise veröffentlichen dürfen. Eine Bank erhält im Rahmen ihrer geschäftlichen Beziehungen zu den Kunden in der Regel auch Zugang zu sehr sensiblen Tatsachen und Daten. Im Bereich des Steuerrechts wird das Bankgeheimnis gelockert oder ganz aufgehoben, wenn bei vermuteter Hinterziehung von Steuern die Bankdaten von Unternehmen und Personen die Ermittlungen erheblich beschleunigen oder sogar die Beweise liefern würden. Die Behörden der Finanzämter sind in der Regel mit Rücksichtnahme dabei, soweit es die Behandlung der Interessen der Bankkunden und ihres Vermögens angeht. Banken außerhalb des Geltungsbereiches der deutschen Steuerbehörden sind beliebtes Ziel für Steuerhinterziehung in großem Ausmaß, da ein sehr strenges Bankgeheimnis mehr die Regel als die Ausnahme ist.
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