Wenn ein Kreditnehmer einen Kredit aufnimmt, erhält er neben der Mitteilung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch die Außerordentliche Tilgung enthalten, die Konditionen für seinen Darlehensvertrag vorgelegt. Damit erhält er einen Zeit- und Ratenplan, mit dem es letztendlich zur Tilgung des Kredits kommt. Ändert der Kreditnehmer die Vorgaben des Zahlungsplans, indem er Ratenzahlungen aussetzt, verringert oder erhöht, ändert sich die Vertragslaufzeit. Durch eine Außerordentliche Tilgung kann ein Darlehen als Teil- oder Komplettbetrag vorzeitig getilgt werden. Der Kreditvertrag beendet sich bei vollständiger Rückzahlung des Betrages vor der eigentlichen Fälligkeit. Die Außerordentliche Tilgung bietet dem Kreditnehmer im Finanzwesen die Möglichkeit, Kosten in großer Höhe einzusparen. Im Allgemeinen ist vorfristige Zurückzahlung immer möglich. Trotzdem ist vor einem Vertragsabschluss zu prüfen, ob die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (Ausfall von Zinsen) berechnet und in welcher Höhe sie diese Gebühr verlangt. Auch ist eine eventuelle zu beachtende Höchstgrenze für die Sondertilgung im Vertragswerk zu berücksichtigen.
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