Banken und Kreditinstitute tragen bei jeder Kreditvergabe ein hohes Risiko, da sie große Kapitalsummen in Form von Krediten verleihen oder anderweitig Finanzgeschäfte (zum Beispiel Investmentbanking) tätigen, die mit hohen Ausgaben verbunden sind. Nicht jedes ihrer Geschäfte bringt den erhofften Erfolg und nicht jeder erteilter Kredit wird wie vereinbart zurückgezahlt. Eine Möglichkeit, dieses Ausfall-Risiko auszuschließen, bietet die Weitergabe des Risikos an einen Dritten. Alle Maßnahmen, die mit einer Risikoübertragung einhergehen, werden unter dem Begriff der Ausplatzierung (auch Abtretung genannt) zusammengefasst. Verschiedene Risiken eines Kredites können einem Sicherungsgeber übertragen werden. Der Sicherungsgeber wird durch eine spezielle Gesellschaft, auch fixed rate payer genannt, gestellt. Diese Zweckgesellschaft übernimmt bei einer Ausplatzierung jedes weitere Kreditrisiko und kann ebenso einen kompletten Kreditbereich absichern. Die Bank oder das Kreditinstitut, das die Ausplatzierung in Auftrag gibt, zahlt den Sicherungsgebern eine Gebühr oder auch Ausfallprämie für das Übernehmen des jeweiligen Risikos. Die Gebühr variiert entsprechend dem unterschiedlichen Risiko.
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